Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fotografie PUR

Allgemeines

 

    1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Fotografie PUR Inhaberin: Gabriele Hanke (im folgenden Fotografie PUR genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

    2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. der Auftragserteilung durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

    3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich innerhalb von 3 Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Fotografie PUR diese schriftlich anerkennt.

    4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle künftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Fotografie PUR.

    5. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischer Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

    6. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von Fotografie PUR gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

 

Überlassenes Bildmaterial

 

  1. Der Kunde hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der (technischen) Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Kunden erklärt Fotografie PUR das Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Kunden nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt, und Fotografie PUR ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

  2. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Fotografie PUR. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der auf dem Lieferschein oder Angebot angegebenen Nutzungsart innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt.

  3. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial von Fotografie PUR.

  4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

  5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

    Nutzungsrechte

  6. Der Kunde erwirbt nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

  7. Mehrfache Nutzungsrechte, ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

  8. Jede weitere Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Speicherung gleich welcher Art, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Fotografie PUR und ist honorarpflichtig.

  9. Ohne ausdrückliche Zustimmung durch Fotografie PUR ist nicht erlaubt:

  • Bearbeitung, Änderung und Umgestaltung des Bildmaterials auch Veränderung des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch andere elektronische Mittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes,

  • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dies nicht der technischen Verarbeitung des Bildmaterials laut vereinbarter Nutzung dient

  • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CD, Disketten oder sonstigen Datenträgern

  • jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch interne elektronische Archive des Kunden)

  • jegliche Datenübermittlung

Erfolgte Zustimmung entbindet den Kunden nicht von seiner Honorarpflicht.

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

  2. Jegliche Nutzung ist nur gestattet mit folgendem Urhebervermerk direkt am Bild: „Fotografie PUR Gabriele Hanke www.fotografie-pur.de“. Anderslautende Vermerke oder bei Vermerken, die nicht direkt am Bild angebracht werden können, ist eine gesonderte Zustimmung von Fotografie PUR notwendig.

    Honorare

  3. Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig.

  4. Honorare sind vor der Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die vorher anzugeben sind.

  5. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist keine Vereinbarung erfolgt, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

  6. Vom Kunden in Auftrag gegebene Fotoaufnahmen, Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Nutzungshonorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

  7. Die Honorare gelten nur für die vereinbarte Nutzung für den angebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum.Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

  8. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe meines Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des doppelten Nutzungshonorars fällig. Dabei ist der ursprüngliche Besteller des Bildmaterials haftbar.

  9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

  10. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist.

    Rückgabe des Bildmaterials

  11. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden. Beizufügen sind zwei Belegexemplare.

  12. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung während des Transportes bis zum Eingang bei Fotografie PUR.

  13. Digital erhaltendes Bildmaterial ist nach Nutzung unverzüglich zu löschen. Der Versand der Belegexemplare erfolgt spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung.

    Schadensersatz, Gebühren und Kosten

  14. Die Rücksendung von Bildmaterial erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Siehe auch Absatz Rückgabe des Bildmaterial Ziff.2.

  15. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu erstatten. Bei Totalverlust gilt eine Schadensersatzsumme von 1000,00EUR pro Bild als vereinbart, ohne dass Fotografie PUR die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten.

  16. Bei jeglicher unberechtigten (ohne gesonderter Zustimmung von Fotografie PUR) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  17. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

  18. Durch alle in diesem Absatz genannten Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

Portrait- und Hochzeitsaufnahmen

 

  1. Bei Portrait- und Hochzeitsaufnahmen erkennt der Kunde mit Auftragserteilung diese AGB an.

  2. Die genannten Preise enthalten die gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  3. In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben Eigentum von Fotografie PUR und unterliegen ebenso dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung. Bilder, die zur Auswahl übergeben wurden, bleiben mein Eigentum und dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.

  4. Auswahlsendungen, die nicht innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist wieder bei mir eingehen, gelten als abgenommen und werden komplett in Rechnung gestellt.

  5. Der Kunde hat das Recht einen vereinbarten Aufnahmetermin abzusagen. Kündigt er, so hat Fotografie PUR das Recht 50% des zu vereinbarten Honorars zu verlangen.

  6. Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von Fotografie PUR angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn der Leistungsverzug sei von Fotografie PUR oder einer Zulieferfirma grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.

  7. Die Aufbewahrung des Bildmaterials als Filmmaterial oder in digitaler Form sind nicht Vertragsbestandteil und erfolgen ohne Gewähr.

  8. Nachbestelltes Bildmaterial kann Farbdifferenzen gegenüber dem Erstabzug aufweisen. Diese Abweichungen sind technisch bedingt und kein Grund zur Reklamation.

 

Sonstiges

  1. Soweit bei einer gewerblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Erholung der Zustimmung der abgebildeten Person beim Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller Fotografie PUR von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten.

  2. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

  3. Fotografie PUR kann keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung des Bildmaterials etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst., auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung meiner Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.

  5. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  6. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im übrigen.

  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von Fotografie PUR.